Informationen zu Ihrem Freistellungsauftrag ab 01.01.2023

Ihr Freistellungsauftrag wurde per 1. Januar 2023 automatisch erhöht.

Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für Freistellungsaufträge von 801 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 2.000 Euro) angehoben.

Dem entsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844% erhöht.

Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.

 

Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Freibetrages wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unten stehenden Link um eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages zu veranlassen. Für Freistellungsaufträge ab 2023 ist das ab 05.01.2023 möglich.